Organisation + Rechtsform

Zunächst entsteht eine unverbindliche Interessentengemeinschaft, die gemeinsam mit Architekten oder der Projektsteuerung die Projektidee in den Grundzügen entwickelt. Um diese Mithilfe einer Vorplanung zu konkretisieren, wird nun die Planungsgesellschaft gegründet. Jede Partei macht eine Einlage, damit die Planungskosten finanziert werden können.

 

Diese Gesellschaft besteht nur bis zum Grundstückskauf, die jetzt gegründete Baugesellschaft kauft das Grundstück und realisiert das Gebäude. Zur Fertigstellung hat jede Einheit den Status einer Eigentumswohnung, das Wohnungseigentumsgesetz regelt den Unterhalt und die Verwaltung des gesamten Gebäudes.

Alternativ kann das Projekt mit einer Dach-Genossenschaft oder einer neu gegründeten Projektgenossenschaft realisiert werden. In diesem Fall tritt jede Partei der Genossenschaft bei und hat ein lebenslanges, unkündbares Nutzungsrecht für ihre Einheit